Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Bürgermeisterin oder Bürgermeister: hauptamtlich

In hauptamtliche verwalteten Gemeinden leitet die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister die Verwaltung der Gemeinde und führt die Gesetze aus.

Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister ist – neben der Gemeindevertretung beziehungsweise Stadtvertretung - ein Organ der Gemeinde.

In kreisfreien Städten und in Großen kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeisterin" für die Bürgermeisterin oder "Oberbürgermeister" für den Bürgermeister vorsehen.

In hauptamtlich verwalteten Gemeinden gehört zu ihren oder seinen Aufgaben unter anderem,

  • die Leitung der Verwaltung,
  • die Gesetze auszuführen,
  • die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und
  • über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten ,
  • die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihr oder ihm übertragen hat,
  • die gesetzliche Vertretung sowie
  • die Ausfertigung von Satzungen.

Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde.

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit über 4000 bis 8000 Einwohnerinnen und Einwohner kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird; die Verwaltungsgeschäfte werden wie bei allen anderen ehrenamtlichen Gemeinden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt. Siehe auch:

ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ehrenamtlicher Bürgermeister

 

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in hauptamtliche verwalteten Gemeinden leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von der Gemeindevertretung bereitgestellten Mittel.

 

Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Voraussetzungen

Hauptamtlich verwaltete Gemeinden haben im Regelfall mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Städte sind Gemeinden mit Stadtrecht, denen nach bisherigem Recht die Bezeichnung Stadt zustand oder denen die Landesregierung das Stadtrecht verliehen hat.

Besondere Regelungen gelten für „Große kreisangehörige Städte“ (mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner) und für kreisfreie Städte.

 


Ansprechpartner

Verwaltungsleitung -Büroassistenzdienst-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 6850990
buergermeister[at]stadt-heide.de
www.heide.de

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Kathrin Friedmann

Mitarbeiter Verwaltungsleitung -Büroassistenzdienst-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-602
+49 481 6850-7602
kathrin.friedmann[at]stadt-heide.de
Zimmer: 703

Frau Maike Plöger

Mitarbeiter Verwaltungsleitung -Büroassistenzdienst-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-901
+49 481 6850-7901
maike.ploeger[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 102

Frau Kathrin Friedmann

Mitarbeiter Verwaltungsleitung -Büroassistenzdienst-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-602
+49 481 6850-7602
kathrin.friedmann[at]stadt-heide.de
Zimmer: 703

Frau Maike Plöger

Mitarbeiter Verwaltungsleitung -Büroassistenzdienst-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-901
+49 481 6850-7901
maike.ploeger[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 102

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

kununu widget

Kontakt

Öffnungszeiten