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Hausnummernvergabe

Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
  • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Am Kleinbahnhof 18-30
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Ilse Kroll

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-624
+49 481 6850-7624
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 706

Herr Christian Möller

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-628
+49 481 6850-7628
christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Frau Ilse Kroll

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-624
+49 481 6850-7624
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 706

Herr Christian Möller

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-628
+49 481 6850-7628
christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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