Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z.B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
- ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
- Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
- Versorgung mit Zahnersatz,
- Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
- Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
- häusliche Krankenpflege,
- Versorgung mit Hilfsmitteln,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.
Kurztext
- Antragstellung im Kontext des Sozialen Entschädigungsrechts
- Beschädigte haben für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sie wird Schwerbeschädigten auch für versorgungsfremde Leiden gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z.B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt ist; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
- Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden in den einzelnen Ländern verantwortlich
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
- Zahnersatz
- Hilfsmittel
- Bewegungstherapie
- Sprachtherapie
- Beschäftigungstherapie
- Belastungserprobung
- Arbeitstherapie
- Badekuren,
- Ersatzleistungen,
- Versehrtenleibesübungen,
- Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
- Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
- Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.
Voraussetzungen
- Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.
Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide
+49 481 6960
+49 481 636199
post.hei[at]lasd.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
+49 4321 913-5
+49 4321 13338
post.nms[at]lasd.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/LASD
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein