Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen Gewerbe online anmeldenBei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Kurztext
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
- Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
- Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen.
- zuständig: Gewerbebehörde
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- bei juristischen Personen
- Formulare: ja, gegebenenfalls GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/buergerdienste-und-sicherheit/oeffentliche-sicherheit.html
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Katrin Grimm
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 209
Frau Katrin Grimm
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katrin.grimm[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 209
Stadt Heide - FD 21 Öffentliche Sicherheit -Ordnungsverwaltung-
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25746 Heide
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+49 481 65211
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Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein