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Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung

Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.

Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

 

Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).

ABST Schlewsig-Holstein

 


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:
Postfach 1738
24907 Flensburg

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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