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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Verwendung von Wappen

Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.

Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.

 

  • An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
  • an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.

 

  • Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
  • Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung – HoheitsVO).

HoheitsG

HoheitsVO

 

Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.

Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.

Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.

Landeswappen Schleswig-Holstein

Staatliche Symbole des Bundes

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Frau Frauke Boe

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Frau Tanja Landsmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Kontakt herunterladen
+49 481 605-0
tanja.landsmann[at]amt-heider-umland.de
Zimmer: Informations-Punkt im Erdgeschoss

Frau Kerstin Ulrich

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 301 - Innerer Service

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-1240
0481 971499
stabsstelle-innerer-service[at]dithmarschen.de

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:
Postfach 7125
24171 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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