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Winterdienst

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Theresa Borack

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04836 990-923
0431 98866169-923
theresa.borack[at]amt-eider.de
Zimmer: 1

Frau Theresa Borack

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

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04836 990-923
0431 98866169-923
theresa.borack[at]amt-eider.de
Zimmer: 1

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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