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Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

 

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-9350
0481 97-9355
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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