Zoo-Genehmigung beantragen
Zoo-Genehmigung beantragen
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.
Kurztext
Genehmigung zu Errichtung, Erweiterung, Betrieb und wesentlichen Änderungen eines Zoos
untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.
Voraussetzungen
- Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
- dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage
Nicht als Zoo gelten:
- Zirkusse
- Tierhandlungen
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten
Bearbeitungsdauer
abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE]
[https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
formloses Antragsschreiben möglich: ja
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 0
04 81 / 97 - 15 80
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Frau Sabine Zupp
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung
Sachgebietsleitung
Kontakt herunterladen
0481/ 97 1393
sabine.zupp[at]dithmarschen.de
Frau Sabine Zupp
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung
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0481/ 97 1393
sabine.zupp[at]dithmarschen.de
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Herr Michael Schöne
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
Kontakt herunterladen
0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de
Herr Michael Schöne
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
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michael.schoene[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein