Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Keine
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
- FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages
- FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung der Eltern
- FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung durch Tagespflegeperson
- FD121 Kindertagespflege - Bescheinigung des Arbeitgebers
- FD121 Kindertagespflege - KiTa - Antrag Übernahme KiTa-Gebühren - Sozialstaffel
- Kita-Bescheinigung
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
fd-wirtschaftliche-jugendhilfe[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Frau Nina Brehmer
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege
Kontakt herunterladen
0481/97-1220
nina.brehmer[at]dithmarschen.de
Frau Jenny Hansen
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat / Sozialstaffel-Fachaufsicht
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0481 /97 1301
jenny.hansen[at]dithmarschen.de
Frau Hanna Nottelmann
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege
Kontakt herunterladen
0481/97-1555
hanna.nottelmann[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein