Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Familienpass
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
www.dithmarschen.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein