Lärmschutz
Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Ansprechpartner
Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/buergerdienste-und-sicherheit/oeffentliche-sicherheit.html
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Katrin Grimm
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 209
Frau Katrin Grimm
Mitarbeiter Stadt Heide - Fachdienst 21 Öffentliche Sicherheit (FDL)
Kontakt herunterladen
+49 481 6850-310
+49 481 6850-7310
katrin.grimm[at]stadt-heide.de
Zimmer:
Zi. 209
Stadt Heide - FD 21 Öffentliche Sicherheit -Ordnungsverwaltung-
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
ordnungsamt[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/buergerdienste-und-sicherheit/oeffentliche-sicherheit.html
Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein