Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein